Bundesregierung, Gesetzesänderung: Tiere sind keine Sachen, alle Tiere sind als empfindungsfähige Lebewesen anzuerkennen!

Tiere sind keine Sachen, jegliche sachrechtliche Ausnahmeregelung bei bestimmten Tierarten gehört ausnahmslos gestrichen, alle Tiere sind als empfindungsfähige Lebewesen gesetzlich anzuerkennen und dies gehört in "Grundrechte für Tiere" in die österreichische Verfassung verankert!

Tiere sind zweifellos empfindungsfähige Lebewesen, und doch sprechen wir ihnen in vielen Bereichen ein Leben frei von Ausbeutung und Leid ab. Auch unzählige Wissenschaftler belegen, dass alle Tiere tatsächlich Schmerzen, Zuneigung etc. empfinden, und somit wären alle Tiere als empfindungsfähige Lebewesen gesetzlich anzuerkennen, um sie vor Leid zu bewahren. Laut §285a ABGB in Österreich sind Tiere keine Sachen, sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Die für Sachen geltenden Vorschriften sind auf Tiere nur insoweit anzuwenden, als keine abweichenden Regelungen bestehen. Weniger gut ist die Tatsache, dass die Regelung ebenfalls besagt, dass bei allem, was nicht durch das Tierschutzgesetz geregelt ist, sachenrechtliche Vorschriften auf Tiere anzuwenden sind. So sind Tiere in vielen Fällen wiederum als Sachen einzustufen.Tiere können trotz der Regelung aus §285a ABGB wie Waren gekauft, besessen und gebraucht werden. Wird ein Tier gekauft oder verliehen, gelten sachenrechtliche Bestimmungen, weil keine tierspezifischen Vorschriften existieren. Wird ein Tier verletzt oder getötet, wird im Strafgesetzbuch (StGB) nicht von Körperverletzung oder Mord gesprochen, sondern von Sachbeschädigung. §285a des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch besagt, dass alle Tiere keine Sachen sind. Hingegen im Tierschutzgesetz (TschG) sind in den meisten Regelungen nur bestimmte Tierarten eingeschlossen.

Es muss ein bundesweites Tierschutzgesetz geben, ohne jegliche sachrechtliche Ausnahmeregelung, das Tiere jeglicher Spezies vor menschlichen Fehlverhalten, welches physisches wie psychisches Leid verursacht, schützt. Zum Schutz aller Tierarten fordern wir die Anerkennung aller Tiere als empfindungsfähige Lebewesen und dies soll in "Grundrechte für Tiere" in die österreichische Verfassung verankert werden!

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